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Verbietet St. Pauli jetzt auch Smartwatches?

Die Frage klingt kurios. Und auch etwas provokativ. Sie ergibt sich aber aus dem Wortlaut der neuen Stadionordnung. Unter § 6 Buchstabe l untersagt der FC St. Pauli das Mitführen von „Brillen mit integrierter Kamera- oder Tonaufnahmefunktion (sog. Smart Glasses) sowie vergleichbare am Körper tragbare Geräte mit entsprechender Funktion (mit Ausnahme von Hilfsmitteln bei begründetem Bedarf und Smartphones)“.

Darunter könnten auch Smartwatches fallen, denn eine Apple Watch kann Sprachmemos aufzeichnen. Es gibt auch smarte Uhren mit Kameras. Smartphones sind dagegen ausgenommen, auch Modelle mit 100-fachem Zoom und Bildstabilisatoren, die sich hervorragend für Detailaufnahmen über lange Distanzen eignen. Schon diese Abgrenzung zeigt, wie schwer es ist, unterschiedliche Geräte mit einer einzigen Verbotsregel zu erfassen. Und wirft Fragen zur Sinnhaftigkeit davon auf.

Das dahinterliegende Anliegen teile ich: Fans sollen vor heimlichen Aufnahmen und vor allem den daraus resultierenden Social-Media-Pranks geschützt werden. Spätestens seit dem Coldplay-Kiss-Cam-Cheating-Video aus den USA ist die Brisanz im Stadion bekannt. Doch der zusätzliche Schutz durch dieses Verbot ist homöopathisch. Denn: TV-Kameras, Videoüberwachung und die Smartphones der Fans gehören längst zum Stadionalltag und verhindern ohnehin jede Intimsphäre. Wer heimlich filmen oder Audioaufnahmen machen will, kann dafür weiterhin sein Smartphone verwenden. Unauffällige Audiobrillen mit Aufnahmefunktion, aber ohne Kamera, lassen sich am Einlass ohnehin nicht zuverlässig erkennen; wie viel sie bei Stadionlärm überhaupt bringen, ist eine andere Frage. Eine Smart Glasses mit Kamera, die keine Fotos oder Videos aufnehmen kann, sondern beispielsweise nur AR-Tracking unterstützt, fällt nach dem Wortlaut dagegen nicht unter das Verbot. Der Verein räumt selbst ein, dass eine lückenlose Kontrolle nicht möglich ist. Ein solches Verbot hat die Relevanz einer Fußgängerampel auf einem Feldweg. Bei Nacht.

Smart Glasses können auch schlicht dazu dienen, mit zwei Bier in den Händen den Torjubel festzuhalten. Die Aufnahmefunktion ist zunächst nur eine Funktion, deren Nutzen vom konkreten Einsatz abhängt. Sie filmen nicht dauerhaft, sondern höchstens für wenige Minuten; ein Detail, das einigen Kritikern offenbar nicht bekannt ist. Zum heimlichen Dauerfilmen sind sie denkbar ungeeignet, man bräuchte dauerhaften Blickkontakt. Und Blicke gehen im Stadion typischerweise nach vorne und erfassen Hinterköpfe. Der Verein reduziert mit seiner Regel eine ganze Geräteklasse auf den möglichen Missbrauch eines Teils ihrer Funktionen. Das deutet nicht darauf hin, dass man sich mit den Potenzialen dieser Technologie auseinandergesetzt hat. Schade eigentlich, denn Meta und Apple haben dieses Potenzial, etwa für Live-Informationen, Übersetzungen und personalisierte Stadionerlebnisse, bereits erkannt, zumindest in Werbespots. Auf dem Markt ist noch wenig Brauchbares; Potenzial ist aber da. Startups sind ebenfalls dran.

Für Illustrationszwecke habe ich ein Foto aus dem Stadion aufbereitet (KI basiert, Ungenauigkeiten bitte ich zu entschuldigen) (QUELLE – DIREKTLINK auf https://www.fcstpauli.com/ ); das obere Bild ist „klassisches AR“ resp. Assisted Reality; das untere Bild würde Diminishred Reality mit AR kombinieren; die entsprechende Szene wird nachgestellt)

Wie der 1. FC St. Pauli von Smart Glasses profitieren könnte. Symbolbild. Existierendes Bild der Website wurde entsprechende ai modifiziert

Wie man anhand dieser Bilder sehen kann, könnten gerade Brillen mit Displays den Stadionbesuch enorm bereichern. Über den Spielern erscheinen Namen oder Infos. Bei einem Wechsel sieht man, wer für wen kommt. In strittigen Szenen hilft eine eingeblendete Abseitslinie. Internationale Gäste erhalten Informationen in ihrer Sprache. Mit geeigneter Technik und Datenanbindung wären solche Anwendungen denkbar. Der Blick bliebe auf dem Spielfeld. Und: Sie verbinden die Vorteile des Stadions, nämlich Atmosphäre und Gemeinschaft, mit denen vor dem Bildschirm, nämlich Detailinfos.

Auch wirtschaftlich könnte das für den Verein interessant sein. Werbung ließe sich über die Displays einblenden, und eigene Apps könnten zusätzliche Umsätze erzielen, etwa durch freiwillig gebuchte Zusatzfunktionen. Ob Fans solche Angebote annehmen, lässt sich ausprobieren. Das Potenzial erkenne ich. Da die Technologie noch ganz am Anfang ist, kann man hier innovative Standards setzen.

Genauer gesagt: St. Pauli könnte diese Entwicklung mitgestalten: eine konkrete Anwendung mit Fans testen und dabei festlegen, welche Aufnahmefunktionen und Datenverarbeitungen akzeptabel sind. Unis – auch die aus Hamburg – forschen zu solchen Themen. Passende Tech-Unternehmen gäbe es in der Hansestadt ebenfalls. Eigentlich schade, dass man sich hier mit einem Schnellschuss selbst die Tore versch(l)ießt.

Ein Einwand bleibt: Auch als symbolische Regelung und als Handhabe für den Ordnungsdienst kann ein Verbot sinnvoll sein. Doch genau daran liegt das Problem: St. Pauli verbietet nicht konkrete Missbrauchsszenarien, sondern pauschal eine Geräteklasse. Wer Schutz vor heimlichen Aufnahmen ernst meint, braucht differenzierte Regeln – nicht eine Technik, die man einfach verbietet.

Da ich kein Fußballfan bin (und daher auch St. Pauli Fan), betrifft mich dieses Verbot persönlich überhaupt nicht. Es ist aber ein schöner Fall von Überregulierung und Risikoüberschätzung mit dem Potenzial, Innovationen den Mitbewerbern zu überlassen.

Inklusion, etwa Untertitel für Menschen mit Hörbeeinträchtigung, ist ein eigener, besonders wichtiger Bereich. Die Ausnahme für Hilfsmittel ist richtig. Diesen Bereich habe ich hier bewusst ausgeklammert.

Meine Einschätzung basiert auf öffentlichen Informationen. Mir liegen keine Hintergrundinformationen vor. Gegenmeinung. Alternative Einschätzung.

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